Was Creator über Tierfutter sagen dürfen – und was abgemahnt wird

Luca Kaiser, SKYLL GmbH
Luca Kaiser
6. August 2026
7 min
Beitragsbild: Petfluencer-Marketing – Guide für Heimtier-Marken im DACH-Raum

Ein Creator dreht ein schönes Video über dein Futter, sagt am Ende „und seit sie das frisst, humpelt sie nicht mehr“ – und du hast ein Problem. Nicht der Creator. Du. Testimonials werden der Marke zugerechnet, und der Satz ist eine krankheitsbezogene Angabe.

Dieser Artikel zeigt dir, welche Aussagen über Hunde- und Katzenfutter zulässig sind, welche belegpflichtig sind und welche du in kein Briefing schreiben darfst. Mit dem Wortlaut der Verordnung, einem Gerichtsurteil, das genau diese Grenze gezogen hat, und einem Briefing-Absatz, den du kopieren kannst.

Die Regel in einem Satz: Ernährung ja, Krankheit nein. Alles, was ein Futter „unterstützt“ oder „optimiert“, ist verhandelbar. Alles, was eine Krankheit verhindert, behandelt oder heilt, ist es nicht.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel ordnet ein, was wir aus der täglichen Arbeit mit Futtermarken kennen, und nennt die Fundstellen dazu. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Im Zweifel, und besonders bei Ergänzungsfuttermitteln mit Wirkversprechen, lass den Claim vor der Kampagne prüfen.
Perserkatze riecht auf einer Terrasse an einer geöffneten Futterdose
Was auf der Dose steht, ist geprüft. Was ein Creator im Video darüber sagt, oft nicht — dabei gelten für beides dieselben Regeln.

Welche Regel gilt für Aussagen über Tierfutter?

Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 erlaubt in Artikel 13 Absatz 2 Angaben zur „Optimierung der Ernährung“ und zur „Unterstützung oder Sicherung physiologischer Bedürfnisse“. Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe a verbietet die Behauptung, ein Futter könne eine Krankheit verhindern, behandeln oder heilen. Dazwischen verläuft die Linie.

Es gibt eine zweite Bedingung, die oft übersehen wird. Nach Artikel 13 Absatz 1 muss jede Angabe zu Inhaltsstoffen oder Merkmalen objektiv nachprüfbar und wissenschaftlich begründet sein. Das heißt: Auch eine erlaubte Formulierung wird unzulässig, wenn niemand sie belegen kann. „Unterstützt die Gelenke“ ist keine Krankheitsaussage – aber ohne Nachweis für genau dieses Produkt ist sie trotzdem angreifbar.

Und Artikel 11 sagt den Rest: Kennzeichnung und Aufmachung dürfen den Verwender nicht irreführen – weder über den Verwendungszweck noch über die Wirkung. Zusammen ergibt das drei Fragen, die du an jede Aussage stellen kannst: Geht es um Ernährung oder um Krankheit? Kann der Hersteller es belegen? Und versteht ein normaler Tierhalter es so, wie es gemeint ist?

Gilt das auch für Reels und TikToks – oder nur für die Verpackung?

Auch für Reels, TikToks und Anzeigen. Das Oberlandesgericht Schleswig hat 2023 über die Werbung für ein Hunde-Ergänzungsfuttermittel entschieden und die futtermittelrechtlichen Maßstäbe angelegt – es ging dort nicht um eine Verpackung, sondern um Werbeaussagen und Kundenberichte.

Für die Praxis ist der zweite Teil des Urteils der wichtigere: Auch Kundenberichte über Schmerzen und Bewegungseinschränkungen zählten zu den beanstandeten Aussagen. Wenn also ein Creator in deinem Auftrag erzählt, wie es seinem Hund vor und nach dem Futter ging, ist das keine private Meinung mehr – es ist Werbung deiner Marke, mit deinem Risiko.

Deshalb ist der Ort, an dem dieses Thema entschieden wird, nicht die Rechtsabteilung. Es ist das Briefing. Wer im Briefing klar sagt, was erzählt werden darf und was nicht, bekommt sauberen Content zurück. Wer es offen lässt, bekommt genau die Vorher-nachher-Geschichte, die sich am besten anfühlt und am teuersten wird.

CLAIM-AMPELWas über Futter gesagt werden darfGrün: einfach sagenErnährung und Alltagglänzendes Fellausgewogene Verdauungfrisst gern, ist fitGelb: Beleg anfragenWirkung, die stimmen kannstärkt das Immunsystemunterstützt die GelenkehypoallergenRot: nie verwendenKrankheitsbezughilft bei Allergiengegen Zahnsteinseit dem Futter humpelt sie nicht mehrGrenze nach Art. 13 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a VO (EG) 767/2009.CLAIM-AMPELWas über Futter gesagt werden darfGrün: einfach sagenErnährung und Alltagglänzendes Fellausgewogene Verdauungfrisst gern, ist fitGelb: Beleg anfragenWirkung, die stimmen kannstärkt das Immunsystemunterstützt die GelenkehypoallergenRot: nie verwendenKrankheitsbezughilft bei Allergiengegen Zahnsteinseit dem Futter humpelt sie nicht mehrGrenze nach Art. 13 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a VO (EG) 767/2009.

Welche Formulierungen sind sicher, welche heikel, welche verboten?

Sicher sind Aussagen über Ernährung und Alltagsbeobachtungen. Heikel sind Wirkversprechen, die stimmen können, aber einen Nachweis brauchen. Verboten ist alles mit Krankheitsbezug – auch dann, wenn es weich formuliert ist.

FormulierungEinordnungWarum
„für ein glänzendes Fell“, „für eine ausgewogene Verdauung“, „unterstützt die natürliche Darmflora“GrünErnährungsbezug, keine Krankheit. Das ist der Bereich von Artikel 13 Absatz 2.
„Meiner frisst es super und ist fit“, „sie wartet schon am Napf“GrünAlltagsbeobachtung ohne Wirkbehauptung. Der stärkste Creator-Satz und zugleich der sicherste.
„stärkt das Immunsystem“, „unterstützt die Gelenke“, „hypoallergen“, „reduziert Zahnbelag“GelbWirkbehauptung. Zulässig nur mit wissenschaftlichem Nachweis für dieses Produkt – nicht für den Rohstoff allgemein.
„wie vom Tierarzt empfohlen“GelbNur, wenn es nachweisbar zutrifft. Sonst irreführend.
„hilft bei Allergien“, „lindert Verdauungsprobleme“, „gegen Zahnstein“, „beugt Blasensteinen vor“, „entzündungshemmend“RotKrankheitsbezug. Verboten nach Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe a, unabhängig vom Beleg.
„seit dem Futter humpelt sie nicht mehr“, „die Arthrose ist weg“RotVorher-nachher-Krankheitsnarrativ. Als Testimonial genauso verboten wie als Markenaussage.

Die Gelb-Fälle sind die, an denen Kampagnen hängenbleiben. Unsere Regel dafür ist unspektakulär: Bei Gelb nicht selbst entscheiden. Beim Hersteller nachfragen, ob ein Beleg vorliegt – und wenn keiner kommt, die grüne Alternative nehmen. Ein abgeschwächter Claim kostet nichts. Eine Abmahnung kostet.

Warum ist „bei Gelenkproblemen“ gefährlich, obwohl es vorsichtig klingt?

Weil „bei“ wie „gegen“ gelesen wird. Das OLG Schleswig stufte Aussagen zur „Linderung oder Beseitigung von Beschwerden“ als krankheitsbezogen ein, weil sie Folgen einer Erkrankung ansprechen – und bezeichnete Lahmheit ausdrücklich als Krankheitsbild der Tiermedizin.

Das ist die Falle, in die fast jede Futtermarke einmal tappt. „Bei Arthrose“, „bei Allergien“, „bei sensibler Verdauung“ klingt zurückhaltend, fast wie eine Zielgruppenangabe. Gemeint ist aber: Dieses Futter tut etwas gegen den Zustand. Genau so versteht es der Tierhalter, und genau so wird es bewertet. Abschwächungen wie „begleitend“ oder „unterstützend“ ändern daran nichts.

Interessant ist die zweite Hälfte des Urteils: Selbst für die gesundheitsbezogene Aussage – also die weichere Variante – fehlte dem Gericht der wissenschaftliche Nachweis, und zwar speziell für die Wirkstoffkombination des Produkts. Eine Studie über Grünlippmuschel im Allgemeinen belegt nicht die Wirkung deines Futters. Wenn dein Hersteller einen Beleg hat, muss er sich auf die Rezeptur beziehen.

Wann darf ein Futter doch mit einer Krankheit werben?

Wenn es ein zugelassenes Diätfuttermittel ist. Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b erlaubt Angaben zu besonderen Ernährungszwecken nur dann, wenn der Zweck im Verzeichnis nach Artikel 9 steht und dessen Bedingungen erfüllt sind. Alles andere fällt zurück in die Verbotsregel.

Drei Dinge müssen zusammenkommen, und zwar alle drei: Das Produkt ist als Diätfuttermittel deklariert, der vorgeschriebene Hinweis auf die tierärztliche Konsultation steht auf dem Etikett, und der beworbene Zweck ist im EU-Verzeichnis gelistet. Fehlt eines davon, ist die Krankheitsaussage unzulässig – auch wenn das Produkt im Regal neben den Diätfuttern steht.

Und wenn alles passt, gilt eine Regel, die im Alltag am häufigsten gebrochen wird: Den gelisteten Wortlaut übernehmen, nicht umformulieren. Auch nicht schöner machen. Die zugelassene Formulierung ist der Schutz; sobald jemand sie ins Marketing-Deutsch übersetzt, ist der Schutz weg.

VOR DEM DREHVier Schritte, die den Nachdreh sparen1Claim-Liste festlegenGrün, Gelb und Rot für dieses eine Produkt schriftlich fixieren.2Belege beim Hersteller holenJede gelbe Aussage braucht einen Nachweis für die Rezeptur, nicht für den Rohstoff.3Briefing-Block einsetzenWas gesagt werden darf, was nicht, und warum — in der Sprache des Creators.4Skript vor dem Dreh freigebenEine Stunde Abstimmung ist billiger als ein Drehtag.Keine Rechtsberatung — bei starken Wirkversprechen anwaltlich prüfen lassen.VOR DEM DREHVier Schritte, die den Nachdreh sparen1Claim-Liste festlegenGrün, Gelb und Rot für dieses eine Produktschriftlich fixieren.2Belege beim Hersteller holenJede gelbe Aussage braucht einen Nachweis fürdie Rezeptur, nicht für den Rohstoff.3Briefing-Block einsetzenWas gesagt werden darf, was nicht, und warum —in der Sprache des Creators.4Skript vor dem Dreh freigebenEine Stunde Abstimmung ist billiger als einDrehtag.Keine Rechtsberatung — bei starken Wirkversprechen anwaltlich prüfenlassen.

Was gehört deshalb ins Creator-Briefing?

Ein eigener Absatz, der drei Dinge festlegt: was über die Wirkung gesagt werden darf, was nicht gesagt werden darf, und dass eigene Formulierungen vor dem Dreh abgestimmt werden. Ohne diesen Absatz verlagerst du die Entscheidung auf jemanden, der die Regeln nicht kennt.

Wir schreiben in jedes Futter-Briefing einen Block in dieser Form. Du kannst ihn übernehmen und an dein Produkt anpassen:

Briefing-BausteinFormulierung zum Übernehmen
Was du sagen darfst„Erzähl aus deinem Alltag: wie dein Hund oder deine Katze reagiert, wie das Futter riecht und aussieht, wie die Umstellung lief. Aussagen zur Ernährung sind in Ordnung – etwa dass das Futter zu einer ausgewogenen Verdauung beiträgt.“
Was du nicht sagen darfst„Keine Aussagen über Krankheiten oder Beschwerden – weder über deins noch über andere Tiere. Also kein ‚seit dem Futter hat sie keine Probleme mehr mit …‘, kein Vorher-nachher zu Gesundheitsthemen, keine Begriffe wie Allergie, Arthrose, Entzündung, Zahnstein.“
Der Grund, in einem Satz„Das ist keine Schikane, sondern Futtermittelrecht: Deine Aussage wird der Marke zugerechnet, und krankheitsbezogene Angaben sind bei Futter verboten.“
Die Abstimmungsregel„Wenn du eine Formulierung stark findest, die in diese Richtung geht: schick sie uns vor dem Dreh. Wir klären das in einer Stunde, ein Nachdreh kostet einen Tag.“
Kennzeichnung„Die Kooperation wird als Werbung gekennzeichnet – sichtbar, von Anfang an, in der Sprache des Beitrags.“

Der letzte Baustein ist der, der am meisten Ärger spart. Creator wollen keine Probleme machen; sie wissen nur nicht, wo die Linie liegt. Wenn du ihnen anbietest, unsichere Sätze vorab zu klären, bekommst du Rückfragen statt Nachdrehs. Wie ein vollständiges Briefing sonst aufgebaut ist, steht in unserem Petfluencer-Marketing-Guide; wie du vorher den passenden Account auswählst, in Petfluencer finden.

Häufige Fragen

Haftet die Marke oder der Creator?

Praktisch betrifft es beide, wirtschaftlich vor allem die Marke. Eine beauftragte Aussage ist Werbung des Auftraggebers – und Abmahnungen gehen dorthin, wo das Geld und das Produkt sind. Deshalb ist die Freigabe des Skripts vor dem Dreh kein Kontrollritual, sondern dein Schutz.

Reicht es, „unverbindlich“ oder „persönliche Erfahrung“ darunterzuschreiben?

Nein. Ein Zusatz macht aus einer krankheitsbezogenen Aussage keine zulässige. Auch der Hinweis, dass es die Meinung des Creators sei, ändert nichts daran, dass die Aussage im Rahmen einer bezahlten Kooperation fällt.

Was ist mit Ergänzungsfuttermitteln – gelten da andere Regeln?

Dieselben, und in der Praxis wird dort am häufigsten gestritten, weil Ergänzungsfutter typischerweise mit einer Wirkung verkauft wird. Genau darum ging es auch im Fall vor dem OLG Schleswig. Je stärker das Wirkversprechen, desto belastbarer muss der Nachweis sein.

Wir haben eine Studie zum Inhaltsstoff. Reicht das als Beleg?

Meistens nicht. Das Gericht hat den Nachweis für die konkrete Wirkstoffkombination des Produkts verlangt, nicht für den Einzelstoff. Frag deinen Hersteller, ob sich die Unterlagen auf die Rezeptur beziehen – wenn nicht, behandle den Claim wie Gelb.

Was tun, wenn ein Video schon online ist und einen roten Claim enthält?

Zügig ändern lassen und den Vorgang dokumentieren. Bei Creator-Content heißt das in der Regel: Beitrag offline nehmen, Passage neu vertonen oder schneiden, neu hochladen. Das ist unangenehm, aber deutlich billiger als der Alternativweg. Sprich vorher mit dem Creator, statt kommentarlos die Löschung zu verlangen.

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln – Artikel 11 (Grundsätze für Kennzeichnung und Aufmachung) und Artikel 13 (Angaben), insbesondere Absatz 1 Buchstabe a und b, Absatz 2 sowie Absatz 3 Buchstabe a und b. Abgerufen 11.09.2026. eur-lex.europa.eu
  • OLG Schleswig, Urteil vom 03.08.2023, Aktenzeichen 6 U 64/22 – krankheitsbezogene Angaben in der Werbung für ein Ergänzungsfuttermittel für Hunde; Einstufung von Lahmheit als Krankheitsbild, fehlender Nachweis für die konkrete Wirkstoffkombination. Dargestellt bei Diekmann Rechtsanwälte. Abgerufen 11.09.2026. diekmann-rechtsanwaelte.de

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